Jan 25, 2012  Aufenthaltstitel

Aufenthaltstitel für Au-pair-Beschäftigte aus Nicht-EU-Ländern - eAT für Au-pairs

Was hat sich geändert?

Seit 1. September 2011 wird der Aufenthaltstitel für Au-pairs als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit zertifiziertem Chip ausgestellt. Der eAT ersetzt das bisherige Klebeetikett und hat ein Kreditkartenformat. Alles Wissenswerte zum neuen eAT finden Sie hier: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge .

Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich ein Einreisevisum. Das Visum muss vor der Anreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft) beantragt werden. Die Auslandsvertretung schlatet für die Entscheidung über die Einreise die in Deutschland zuständige Auslandsbehörde ein, welche die Zentrale Auslands-und Fachvermittlung (ZAV) einbezieht. Die Bearbeitungszeit kann daher von 4 bis 8 Wochen betragen. Bitte beachten Sie, dass es sich nicht um das Besuchervisum handelt, sondern um ein Einreisevisum für Au-pair-Beschäftigte! Das Visum wird zunächst für 3 Monate erteilt und wird in Deutschland für einen Zeitraum von einem Jahr verlängert. Das bedeutet, dass nach der Einreise ein Aufenthaltstitel als Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel . Dieser wird an Nicht-EU-Staatsangehörige für verschiedene Aufenthaltszwecke erteilt, im Fall des Au-pairs- für das Au-pair-Jahr. Bitte melden Sie sich nach Zuzug bei der Meldebehörde Ihres Wohnorts innerhalb 1 Woche bei der Gemeinde-bzw. Stadtverwaltung an. Danach muss das Visum verlängert werden, anders ausgedrückt muss der Aufenthaltstitel (eAT) beantragt werden.

Wichtig zum Antrag des Aufenthaltstitels (eAT):

  • Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (Information von der Seite des Landkereises München)
  • 3 Passfotos
  • Unterschriebener Au-pair Vertrag mit der Bestätigung der Agentur
  • Gültiger Reisepass
  • Bestätigung von der Kranken-Unfall und Haftpflichtversicherung seitens der Gastfamilie
  • Kosten: Aufenthaltserlaubnis: maximal 110,00 Euro
  • Ausstellen einer Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthalt): 20,00 Euro

Wer trägt Kosten für die eAT für Au-pairs?

Bis jetzt war es üblich, dass die Gastfamilie sich an den Kosten für die Verlängerung des Einreisevisums für Au-pairs beteiligt.

In welchem Maß das geschieht, ist das der Gastfamilie überlassen. Im KVR (in der Ausländerbehörde) von München konnte man uns auf diese Frage ebenfalls keine genaue Antwort gegeben werden.

Nach der Beendigung des au-pair-Aufenthaltes muss das Au-pair bei der polizeilichen Meldebehörde abgemeldet werden, wie es früher auch der Fall war.

Änderungen sind vorbehalten

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