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Aufenthaltstitel
für Au-pair-Beschäftigte aus Nicht-EU-Ländern - eAT für Au-pairs
Was hat sich geändert?
Seit 1. September 2011 wird der Aufenthaltstitel für Au-pairs als
elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit zertifiziertem Chip ausgestellt. Der
eAT ersetzt das bisherige Klebeetikett und hat ein Kreditkartenformat. Alles
Wissenswerte zum neuen eAT finden Sie hier: Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge .
Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern benötigen für die Einreise und den Aufenthalt
im Bundesgebiet grundsätzlich ein Einreisevisum. Das Visum muss vor der Anreise
bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft)
beantragt werden. Die Auslandsvertretung schlatet für die Entscheidung über die
Einreise die in Deutschland zuständige Auslandsbehörde ein, welche die Zentrale
Auslands-und Fachvermittlung (ZAV) einbezieht. Die Bearbeitungszeit kann daher
von 4 bis 8 Wochen betragen. Bitte beachten Sie, dass es sich nicht um das
Besuchervisum handelt, sondern um ein Einreisevisum für Au-pair-Beschäftigte!
Das Visum wird zunächst für 3 Monate erteilt und wird in Deutschland für einen
Zeitraum von einem Jahr verlängert. Das bedeutet, dass nach der Einreise ein
Aufenthaltstitel als Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Die
Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel . Dieser wird an
Nicht-EU-Staatsangehörige für verschiedene Aufenthaltszwecke erteilt, im Fall
des Au-pairs- für das Au-pair-Jahr. Bitte melden Sie sich nach Zuzug bei der
Meldebehörde Ihres Wohnorts innerhalb 1 Woche bei der Gemeinde-bzw.
Stadtverwaltung an. Danach muss das Visum verlängert werden, anders ausgedrückt
muss der Aufenthaltstitel (eAT) beantragt werden.
Wichtig zum Antrag des
Aufenthaltstitels (eAT):
- Antrag auf Erteilung oder
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (Information
von der Seite des Landkereises München)
- 3 Passfotos
- Unterschriebener Au-pair Vertrag mit der Bestätigung der Agentur
- Gültiger Reisepass
- Bestätigung von der Kranken-Unfall und Haftpflichtversicherung seitens
der Gastfamilie
- Kosten: Aufenthaltserlaubnis:
maximal 110,00 Euro
- Ausstellen einer Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthalt): 20,00
Euro
Wer trägt Kosten für die eAT für Au-pairs?
Bis jetzt war es üblich, dass die Gastfamilie sich an den Kosten für die
Verlängerung des Einreisevisums für Au-pairs beteiligt.
In welchem Maß das geschieht, ist das der Gastfamilie überlassen. Im KVR
(in der Ausländerbehörde) von München konnte man uns auf diese Frage ebenfalls
keine genaue Antwort gegeben werden.
Nach der Beendigung des au-pair-Aufenthaltes muss das Au-pair bei der
polizeilichen Meldebehörde abgemeldet werden, wie es früher auch der Fall war.
Änderungen sind vorbehalten
Ihre A&S Au-pairvermittlung
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