Jan 25, 2012  Aufenthaltstitel

Aufenthaltstitel für Au-pair-Beschäftigte aus Nicht-EU-Ländern - eAT für Au-pairs

Was hat sich geändert?

Seit 1. September 2011 wird der Aufenthaltstitel für Au-pairs als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit zertifiziertem Chip ausgestellt. Der eAT ersetzt das bisherige Klebeetikett und hat ein Kreditkartenformat. Alles Wissenswerte zum neuen eAT finden Sie hier: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge .

Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich ein Einreisevisum. Das Visum muss vor der Anreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft) beantragt werden. Die Auslandsvertretung schlatet für die Entscheidung über die Einreise die in Deutschland zuständige Auslandsbehörde ein, welche die Zentrale Auslands-und Fachvermittlung (ZAV) einbezieht. Die Bearbeitungszeit kann daher von 4 bis 8 Wochen betragen. Bitte beachten Sie, dass es sich nicht um das Besuchervisum handelt, sondern um ein Einreisevisum für Au-pair-Beschäftigte! Das Visum wird zunächst für 3 Monate erteilt und wird in Deutschland für einen Zeitraum von einem Jahr verlängert. Das bedeutet, dass nach der Einreise ein Aufenthaltstitel als Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel . Dieser wird an Nicht-EU-Staatsangehörige für verschiedene Aufenthaltszwecke erteilt, im Fall des Au-pairs- für das Au-pair-Jahr. Bitte melden Sie sich nach Zuzug bei der Meldebehörde Ihres Wohnorts innerhalb 1 Woche bei der Gemeinde-bzw. Stadtverwaltung an. Danach muss das Visum verlängert werden, anders ausgedrückt muss der Aufenthaltstitel (eAT) beantragt werden.

Wichtig zum Antrag des Aufenthaltstitels (eAT):

  • Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (Information von der Seite des Landkereises München)
  • 3 Passfotos
  • Unterschriebener Au-pair Vertrag mit der Bestätigung der Agentur
  • Gültiger Reisepass
  • Bestätigung von der Kranken-Unfall und Haftpflichtversicherung seitens der Gastfamilie
  • Kosten: Aufenthaltserlaubnis: maximal 110,00 Euro
  • Ausstellen einer Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthalt): 20,00 Euro

Wer trägt Kosten für die eAT für Au-pairs?

Bis jetzt war es üblich, dass die Gastfamilie sich an den Kosten für die Verlängerung des Einreisevisums für Au-pairs beteiligt.

In welchem Maß das geschieht, ist das der Gastfamilie überlassen. Im KVR (in der Ausländerbehörde) von München konnte man uns auf diese Frage ebenfalls keine genaue Antwort gegeben werden.

Nach der Beendigung des au-pair-Aufenthaltes muss das Au-pair bei der polizeilichen Meldebehörde abgemeldet werden, wie es früher auch der Fall war.

Änderungen sind vorbehalten

Ihre A&S Au-pairvermittlung

Oct 25, 2011  your e-mail adres
Sep 24, 2011  Attention!
Jul 4, 2011  Goethe Institut

Änderungen bei den Prüfungen des Goethe-Instituts

„Die Prüfungen des Goethe-Instituts haben weltweit einen hohen Bekanntheitsgrad und die damit verbundenen Zertifikate werden von Arbeitgebern und weiterführenden Bildungseinrichtungen in vielen Ländern als Qualifikationsnachweis angesehen. Die Deutschprüfungen des Goethe-Instituts entsprechen den Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER): von A1 für Anfänger bis C2 für das höchste sprachliche Niveau. „


NEU!!! Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom!
Zum 01.01.2012 wird das Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom eingeführt.
Es ersetzt die drei bisherigen bekannten Prüfungen Goethe-Zertifikat C2: ZOP, Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) und Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) auf dem Niveau C2.
Diese neue Prüfung wird von den organisierten Prüfungszentren vor Ort durchgeführt: sie legen die Prüfungstermine fest.
„Das Goethe-Zertifikat C2: ZOP wird noch bis Ende Dezember 2011 durchgeführt. Teilwiederholungen müssen bis spätestens 31. Mai 2012 stattfinden.
Das Kleine Deutsche Sprachdiplom wird zum letzten Mal im November 2011 durchgeführt. Teilwiederholungen müssen innerhalb eines halben Jahres stattfinden (und nicht mehr wie bisher innerhalb eines ganzen Jahres), also bis spätestens Mai 2012.
Das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) wird zum letzten Mal im November 2011 durchgeführt. Teilwiederholungen müssen innerhalb eines halben Jahres stattfinden (und nichtmehr wie bisher innerhalb eines ganzen Jahres), also bis spätestens Mai 2012.
Die Zeugnisse der Prüfungen ZOP, KDS und GDS behalten ihre Gültigkeit und dienen wie das neue Goethe-Zertifikat C2: GDS als sprachlicher Nachweis für den Hochschulzugang."

Die Zertifikate des Goethe-Instituts werden überall geschätzt. Das Zertifikat Deutsch wird zum Beispiel als Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft anerkannt.
An deutschen Hochschulen und Studienkollegs sind die Zertifikate Zentrale Oberstufenprüfung, Kleines Deutsches Sprachdiplom und Großes Deutsches Sprachdiplom eine Voraussetzung für die Bewerbung. Aber auch an Hochschulen im Ausland sind Zertifikate des Goethe-Instituts hilfreich.
Die Goethe-Zertifikate B2 und C1 etwa befreien in einigen Ländern von der Teilnahme am Abitur in Deutsch. An vielen Universitäten der EU bringt der Nachweis eines Goethe- Zertifikats im entsprechenden Studienfach zudem nützliche Credit Points.

(Laut der Information vom Gotheinstitut, mehr lesen)

 

 

 

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